Katzencafé & Themencafé eröffnen: Hygiene-Auflagen in Deutschland
- Für die gewerbliche Tierhaltung ist meist eine Erlaubnis des Veterinäramts nach § 11 Tierschutzgesetz nötig.
- Tiere dürfen nach EU-Hygienerecht nicht in Bereiche, in denen Lebensmittel zubereitet oder gelagert werden.
- Geschlossene Becher mit Deckel und verpacktes Gebäck reduzieren Hygienerisiken im Gastraum.
Katzencafés verbinden Gastronomie mit Tierhaltung – und unterliegen damit zwei Rechtsbereichen gleichzeitig. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Punkte für Deutschland. Er ersetzt keine Rechtsberatung; die Anforderungen legen die zuständigen Behörden vor Ort im Einzelfall fest.
1. Genehmigungen und Anmeldungen
- Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt
- Registrierung als Lebensmittelunternehmen bei der Lebensmittelüberwachung
- Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz beim Veterinäramt (inkl. Sachkundenachweis)
- Gaststättenerlaubnis nur bei Alkoholausschank – je nach Bundesland
2. Raumtrennung und Lebensmittelhygiene
Nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 müssen Haustiere von Räumen ferngehalten werden, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden. In der Praxis heißt das: Küche und Theke sind baulich vom Katzenbereich getrennt, meist durch eine Schleuse oder Doppeltür. Katzentoiletten, Futterplätze und Reinigungspläne werden dokumentiert.
3. Verpackung im Gastraum
Im Bereich mit Tieren helfen Becher mit gut schließendem Deckel und einzeln verpacktes Gebäck, Haare und Verunreinigungen fernzuhalten. Viele Themencafés nutzen dafür bedruckte Becher und Papiertüten – das ist zugleich ein starkes Fotomotiv für Social Media.
- Becher mit passenden Deckeln, auch für den Verzehr vor Ort
- Papiertüten oder Boxen für Kuchen und Snacks
- Servietten griffbereit, aber geschützt gelagert
4. Weitere Pflichten wie in jedem Café
Auch Themencafés müssen bei To-go-Verkauf im Verpackungsregister LUCID registriert sein und – sofern keine Ausnahme greift – eine Mehrweg-Alternative anbieten. Mehr dazu in unserem Artikel zum Verpackungsgesetz.
Zum Sortiment – Becher, Deckel und Tüten mit Ihrem Logo – ab 500 Stück.